AGB

Allgemeine Angebots- und Abwicklungsbedingungen der OTIS-VB GmbH.

Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders genannt, finden nachfolgende Bedingungen für alle angebotenen und durchgeführten Leistungen in den Bereichen Transport (Straße, Binnenschiff, See- und Luftfracht), Verpackung, Verladung und Kranumschläge (per Mobilkran und/oder stationären Kränen), Lagerung, Industriemontage und Verzollung Anwendung:

Generelle Bedingungen für alle Logistikdienstleistungen und alle Verkehrsträger
  • Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), jeweils neueste Fassung. Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB: Für Schäden im speditionellen Gewahrsam auf 5 € je kg, bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR je kg sowie darüber hinaus auf 1 Mio. € je Schadensfall bzw. 2 Mio. € je Schadensereignis, je nachdem welcher Betrag höher ist. Ziffer 27 ADSp gilt nicht für Beförderungen, die dem Montrealer Übereinkommen für den Luftverkehr unterliegen.
  • Eine Transportversicherung ist unsererseits nicht eingedeckt. Das Besorgen der Transportversicherung erfolgt nur mit ausdrücklichem schriftlichem Auftrag.
  • Unser Angebot ist freibleibend bis zur Auftragsbestätigung durch OTIS und basiert auf den zurzeit gültigen Frachten, Tarifen. Zuschlagen und Umrechnungskursen. Änderungen dieser Faktoren berechtigen zu einer Anpassung des Angebotes.
  • Alle Raten sind gültig für harmloses Kaufmanngut. Konditionen für Gefahrengut oder Ladung, die gesondert behandelt werden muss, erhalten Sie gerne auf Anfrage.
  • Die Auswahl der Subunternehmer und Frachtführer obliegt OTIS.
  • Alle Preise verstehen sich in EURO.
  • Wenn nicht anders ausgewiesen, erfolgt die Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen zum jeweils offiziellen Schiffskurs (Seefracht) oder zum offiziellen Tageskurs. Individuelle Vereinbarungen können vertraglich getroffen werden
  • Sämtliche genannten Preise verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei Transporten innerhalb der BRD oder innerhalb der EU wird die gesetzliche Mehrwertsteuer separat und zusätzlich auf der Rechnung ausgewiesen.
  • Die Kosten für Verpackung sind im Angebot nur enthalten wenn separat ausgewiesen. Grundsätzlich hat der Lieferant für eine für den jeweiligen Verkehrsträger/Transport angemessene und ausreichende Verpackung und Markierung zu sorgen.
  • ln den genannten Preisen sind üblicherweise sämtliche wertbezogene Abgaben wie Zölle, Steuern, Export- sowie lmportzollabfertigung, Transitabfertigungen, eventuelle Bankgarantien, Zollbürgschaften sowie alle offiziellen Abgaben exkludiert.
  • Eventuelle Liegegelder sowie Stand- und/oder Wartezeiten, die nicht durch uns verschuldet sind, werden laut Auslage belastet. Für daraus resultierende Verzögerungen und Folgeschäden übernimmt OTIS keine Haftung.
  • Es gelten die Bedingungen aller der am Transport beteiligten Unternehmen, Frachtführer, Subunternehmer, Umschlagsbetriebe und Lagerhalter.
Generelle Bedingungen für Binnenschifftransporte
  • Die angegebenen Preise verstehen sich exklusive Zuschläge für Hoch-, Kleinwasser und/oder Eisliegegeld.
  • Gemäß den Internationalen Verlade- und Transportbedingungen (IVTB) in der Fassung von 2010 gelten gemäß § 8 vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen die jeweiligen Regelungen am Lade- oder Löschort über Lade- und Löschzeiten.
  • Für Transporte mit Lade- oder Löschort in Deutschland gilt die deutsch-gesetzliche Verordnung über die Lade- und Löschzeiten sowie das Liegegeld in der Binnenschifffahrt (Lade- und Löschzeitenverordnung – BinSchLV).
  • Das Angebot gilt vorbehaltlich der Übermittlung von technischen Details und Transportzeichnungen sowie der Einhaltung der angegebenen Kollidaten.
  • Die Gültigkeit des Angebotes bedingt die freie und ungehinderte Schifffahrt auf allen zu passierenden Wasserstraßen.
  • Falls nicht anders quotiert, beinhaltet das Angebot kein Material zum Stauen, Laschen, zur Lastverteilung und Ballasten im Verkehrsträger.
Generelle Bedingungen für Straßentransporte
  • Die genannten Kosten verstehen sich auf Basis frei geladen und gestaut genannter Ladeort bis frei Ankunft genannter Bestimmungsort, nicht entladen, unverzollt.
  • Die freie Be- und Entladezeit beträgt jeweils 2 Stunden, darüber hinaus wird Standgeld erhoben. Die Höhe des Standgeldes ist abhängig von der Relation und dem Typ des eingesetzten Fahrzeuges.
  • Unsere angebotenen/durchgeführten Leistungen sind ausschließlich über eine Logistic Police gedeckt. Diese Police ist abgeschlossen bei KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG, Hamburg.
  • Neben den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) liegen diese Haftungsbeschränkungen für alle unsere Auftraggeber sowie für die an unsere Geschäftspartner/Subunternehmer erteilten Transporte, Verpackungen, Lagerungen und Industriemontagen zugrunde.
  • Desweiteren treten mögliche Haftungseinschränkungen der von uns eingesetzten Geschäftspartner/Subunternehmer ein. Für eventuelle Unterdeckungen bei eintretenden Schäden übernehmen wir keine Haftung.
  • In der Wahl des Geschäftspartners/Subunternehmers sind wir frei.

Zusätzlich gilt für Standardtransporte (Komplett-, Teilladung und Container)

  • Bei Gestellung und Straßentransport von Containern müssen diese nach erfolgter Stauung durch den Belader mit einem zugelassenen Siegel verschlossen werden, um Sicherheitskontrollen in den Häfen durch Behörden und/oder Reeder zu passieren.
  • Unser Angebot basiert auf freien und ungehinderten Transportwegen (insbesondere der Zufahrten zu den Be- und Entladestellen).

Zusätzlich gilt für Spezialtransporte (Schwergüter und/oder Lademaß
überschreitende Güter)

  • Zusatzkosten für Lademaß überschreitende Transporte oder Schwerguttransporte sind nicht inkludiert und werden entsprechend Auslage bzw. zuzüglich unserer Kosten berechnet. Die Vorlage von Belegen über entstandene Kosten/Mehrkosten obliegt einzig unserer Entscheidung und ist nicht zwingend vereinbart. Dies betrifft vor allem Kosten für die Polizeibegleitung sowie bauliche und verkehrslenkende Maßnahmen, wie zum Beispiel Brückenberechnungen, Streckenprüfungen sowie De- und Remontage von Verkehrsanlagen.
  • Unser Angebot basiert auf freien und ungehinderten Transportwegen (insbesondere der Zufahrten zu den Be- und Entladestellen) sowie der Genehmigungserteilung seitens der zuständigen Behörden. Für kurzfristige Änderungen seitens der Behörden aufgrund kurzfristig eingerichteter Baustellen und Brückenablastungen übernehmen wir keinerlei Haftung. Auch nicht, wenn der gesamte Transport dadurch nicht mehr durchführbar ist bzw. höhere Kosten entstehen.
  • Wir haften nicht für nicht kalkulierbare/absehbare Ereignisse und schließen Haftungen aufgrund von Wetterverhältnissen, Unfällen und höherer Gewalt aus. Dies bezieht sich auf jegliche Kosten durch daraus entstehende Verzögerungen oder sogar Nichtmachbarkeit.
  • Etwaige/Nachträgliche Änderungen von Gewichten, Abmessungen oder anderen transportrelevanten Details sowie dadurch entstehende höhere Kosten, die zu einer Nichtdurchführbarkeit des bereits beantragten Transportes führen, schließt unsere Haftung ebenfalls aus.
Generelle Bedingungen für Seetransporte
  • Die Frachtkosten basieren auf den heute gültigen Zuschlägen (z. B. CAF, BAF, WRS). Es kommen die jeweils zum Zeitpunkt der Verschiffung gültigen Zuschläge zur Abrechnung. Diese Regelung findet auch dann Anwendung, wenn Zuschlage im Angebot separat ausgewiesen sind.
  • Zuschläge, die zum Zeitpunkt des Angebots nicht zur Anwendung kamen oder nicht bekannt waren, werden gemäß den offiziellen Tarifen der jeweiligen Reeder und/oder Terminals berechnet.

Zusätzlich gilt für Container Verschiffungen (FCL/FCL)

  • Container müssen durch den Ablader/Versender mit einem zugelassenen Siegel verschlossen werden, um Sicherheits-Kontrollen in den Häfen durch Behörden und Reeder zu passieren. Die Kosten für Security-Charges werden nach den Regularien der eingesetzten Reeder resp. der genutzten Häfen berechnet.
  • OTIS verwendet die vom Ablader/Versender gelieferten Daten zum Containerinhalt und übernimmt keine Gewähr für die Anzahl, Art, Inhalt und Zustand der im Container gestauten Ladung. Dem Ablader/Versender obliegen die seemäßige Verpackung und das seemäßige Stauen und Laschen der Ware im Container. OTIS ist nur für das seemäßige Stauen und Laschen von durch OTIS gestauten Containern verantwortlich.
  • Eine Buchung von Spezialequipment (wie z.B. Flat Rack oder Open Top Container) gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Schiffsraum und Spezialequipment seitens des Reeders. Im Auftragsfall ist eine ausreichende Vornotizzeit zu berücksichtigen und zu vereinbaren.

Zusätzlich gilt für konventionelle Verschiffungen (Break Bulk)

  • Konventionelle Seefrachtraten (d. h. keine Teil- oder Vollcharter) werden per Frachttonne mit einem Minimum von einer (1) Frachttonne abgerechnet Die Frachttonnage einer Verschiffung ist die Summe der Gewichte (in Tonnen) oder der Volumina (je nachdem, was größer ist) der einzelnen Packstücke. Das Ladungsvolumen wird vom Tally im Ladehafen festgestellt. Abweichungen zwischen tatsächlichem und angebotenem Frachtvolumen berechtigen OTIS zu Nachbelastungen anteiliger Frachtkosten.
  • Das Ladegut ist seemäßig verpackt sowie stapel- und überstaubar, falls nicht anders vereinbart.
  • Die Verladung erfolgt, wenn nicht anders angegeben, auf Schiffen unserer Wahl. Für Schwergüter und Übermaßgüter behalten wir uns Verladung an Deck vor. Es besteht keine Flaggenvorschrift oder Flaggeneinschränkung.
  • Vorbehaltlich endgültiger Zeichnungen und technischer Einzelheiten bezüglich der Groß- und Schwerkolli sowie ausreichender Hebe- und Laschvorrichtungen und Angabe des Schwerpunktes. Schwerkolli sind mit ausreichenden, Last verteilenden Unterbauten ausgestattet.
  • Spezielle Hebevorrichtungen (z. B. Traversen, Spreader-Bars, Shackles, Slings etc.) für sicheres Laden/Löschen sind vom Ab-/Verlader oder Lieferwerk zur Verfügung zu stellen.
  • Unsere Offerte beinhaltet die aktuelle „Force Majeure and Hardship Clause 2003“.
  • Vorbehaltlich weiterer Details, technischer Durchführbarkeit, Verfügbarkeit von Schiffsraum, geeigneter Tonnage zum Zeitpunkt der Verschiffung sowie unveränderter Transportbedingungen.
  • Vorbehaltlich ungehinderter Seewege zum Zeitpunkt der Verschiffung.
  • Guter, sicherer, stets erreichbarer Liegeplatz im Lade- bzw. Löschhafen.
  • Es gelten die handelsüblichen Bedingungen der Booking Note und/oder Bill of Lading. Wetterbedingte Aufwendungen gehen nicht zu unseren Lasten.
  • Die Geschwindigkeit für das Laden und Löschen richtet sich nach der Kapazität/Lade- und Löschgeschwindigkeit des Schiffs.
  • Grundsätzlich haften wir nicht für nautisches Verschulden und Feuer an Bord.
Generelle Bedingungen für Luftfrachttransporte
  • Die angegebenen Raten verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich im Angebot vermerkt – exklusive Treibstoffzuschlag (Fuel Surcharge) und exklusive Sicherheitszuschlag (Security Surcharge). Angaben zu diesen Zuschlägen sind freibleibend und werden zu den zum Zeitpunkt des Transportes gültigen Werten abgerechnet. Die Berechnung erfolgt grundsätzlich gemäß Auslage.
  • Alle Raten verstehen sich in EURO per kg, Maß/Gewichtsverhältnis 1:6 (1m³ = 167 kg I 1.000 kg = 6 m³).
  • Die Auswahl des Luftfracht-Carriers obliegt OTIS. OTIS behält sich das Recht vor, bei Raumknappheit alternative Carrier möglichst mit vergleichbarem oder besserem Service einzusetzen.
  • Die angegeben Raten verstehen sich nur für „secured cargo“. Für „unsecured cargo“ fallen Extrakosten an, welche laut Auslage weiterberechnet werden.
Generelle Bedingungen für Verzollungen (Import und Export)
  • Sofern OTIS mit der Verzollung von Import- und/oder Exportgütern beauftragt wird, ist uns seitens des Warenempfängers bzw. des Warenversenders eine ausgefüllte schriftliche Zollvollmacht rechtzeitig im Original zur Verfügung zu stellen, deren Inhalt entsprechende Anwendung findet.
  • Sollten wir im Kundenauftrag die Verzollung im Ausland/Drittland durchführen, übernehmen wir grundsätzlich keine Haftung für Verzögerungen aufgrund der Zollbehörden/eingesetzter Agenten und Partner sowie daraus entstehender Mehrkosten, wie zum Beispiel Wartezeiten und Standgelder. Darüber hinaus exkludieren wir grundsätzlich die local charges. Diese werden entsprechend weiterbelastet.
Generelle Bedingungen für Verpackungen
  • Wir sind berechtigt, die Verpackungen an Subunternehmer weiterzugeben. Die Verpackungsarbeiten erfolgen nach HPE Standard. Das Holz ist gemäß ISPM 15 Standard hitzebehandelt und gekennzeichnet.
  • Haftung und Gewährleistung: Wir haften nach den gesetzlichen Haftungsbestimmungen für die unmittelbaren Schäden an zu verpackenden oder verpackten Erzeugnissen ausschließlich gemäß unserer Logistic-Police bzw. der Verpackungshaftplicht der von uns eingesetzten Subunternehmer. Ausgeschlossen durch uns wird die persönliche/gesetzliche Haftpflicht des Subunternehmers.